Obacht: Diese Lebensmittel enthalten versteckten Alkohol
Rumkugeln enthalten Rum und Weinsauerkraut eine kleine Menge Wein – das ist naheliegend

In erstaunlich vielen Lebensmitteln steckt Alkohol, den wir dort nicht erwarten. Zum Beispiel in Cremetörtchen, Fertigsuppen und Schokolade. Wie lässt sich der versteckte Alkohol erkennen? Und sind kleine Mengen Alkohol für Kinder, Schwangere oder ehemalige Alkoholiker gefährlich?
Bei manchen Produkten verrät uns schon der Name, daß wir hier mit kleinen Mengen Alkohol rechnen müssen: so zum Beispiel bei Rum-Trauben-Schokolade oder Eierlikörkuchen. Auch bei einer Schwarzwälder Kirschtorte wissen die meisten Menschen, daß die Torte traditionell mit Kirschwasser zubereitet wird. Aber wer erwartet in Milchbrötchen, Fertigsuppen oder industriell hergestelltem Kuchen Alkohol? In den meisten Fällen ist der Alkohol nicht mal zu schmecken – so kann auch die Nase nicht beim Warnen helfen.
Für wen ist Alkohol in Lebensmitteln problematisch?




Zwar ist Alkohol in kleinen Mengen für den Großteil der Bevölkerung allermeist unproblematisch. Für viele Menschen ist es aber wichtig, zu wissen, ob Alkohol enthalten ist – und sei die Menge auch nur klein: So sollten Kinder, Schwangere und stillende Frauen keinen Alkohol konsumieren. Menschen trinken aus religiösen Gründen keinen Alkohol. Und ehemals Alkoholabhängige sollten ebenfalls strikt auf Alkohol verzichten, um keinen Rückfall in die Sucht zu erleiden.
Als „risikoarm“ gilt übrigens laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bei Frauen ein Konsum von maximal 10 bis 12 Gramm Alkohol pro Tag (ein kleines Glas Wein oder ein Glas Bier) und bei Männern ein Konsum von nicht mehr als 20 bis 24 Gramm Alkohol täglich (ein halber Liter Bier, 0,25 Liter Wein).
Was viele gerne ausblenden: Alkohol kann nicht nur zu einer Abhängigkeit führen, er ist auch gesundheitsschädlich. So erhöht Alkohol laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Risiko für Krebs, Schlaganfälle, Herzerkrankungen und übertragbare Krankheiten und schwächt das Immunsystem. Zudem wird Alkoholkonsum mit Verletzungen, Gewalt und einer Reihe psychischer Störungen, anderem Depressionen und Angstzuständen, in Verbindung gebracht.
In diesen Lebensmitteln versteckt sich häufig Alkohol




Eine genaue Liste mit allen Lebensmitteln zu erstellen, die versteckten Alkohol enthalten, ist laut Blauem Kreuz nicht möglich, da sich Rezepturen immer wieder ändern und Alkohol nicht immer deklariert werden muss. Und auch wenn der Alkohol in der Zutatenliste aufgeführt wird, ist unklar, um welche Menge es sich tatsächlich handelt.
Bei diesen Produkten sollten Sie generell vorsichtig sein (Quellen: Verbraucherzentrale / Blaues Kreuz):
- Schokobrötchen
- Milchbrötchen
- Zimtschnecken zum Aufbacken
- Süßigkeiten wie Marzipan, Schokoriegel
- Malzbier und Malzgetränke für Kinder (dürfen bis zu 0,5 Prozent Alkohol enthalten)
- Kefir
- Kombucha
- Weingummi
- Cremeschnitten
- Fertigsuppen (z. B. Zwiebelsuppe, Gulaschsuppe, Ochsenschwanzsuppe)
- Saucen (z. B. Cocktailsauce)
- Bratensoßen
- Weinsauerkraut
- Käsefondue
- Konfitüren
- Christstollen
- Baumkuchenspitzen
- Fertigkuchen
- Eis
- Desserts (z. B. Tiramisu)
- Fertiggerichte (z. B. Hühnerfrikassee)
Alkohol in Lebensmitteln – das sollten Sie wissen




- „Alkoholfrei“ bedeutet nicht zwingend, daß überhaupt kein Alkohol enthalten ist. Die Kennzeichnungspflicht für Alkohol beginnt bei Getränken erst bei einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent.
- Weißwein im Risotto, Rotwein in der Bolognese-Sauce, Eierlikör im Kuchen – viele Gerichte werden mit Alkohol zubereitet. Ist dieser Alkohol unproblematisch, weil er „verkocht“ ? Nein! Denn auch beim Erhitzen (Kochen und Backen) verflüchtigt sich Alkohol nicht vollständig. Zwar verdampft reiner Alkohol theoretisch bei rund 78° Celsius, beim Kochen und Backen verwenden wir aber keinen reinen Alkohol, sondern Wein oder Likör. Zudem gibt es im Essen Stoffe (z. B. Fett), die den Alkohol am Verdampfen hindern. Fakt ist: Der Alkoholgehalt reduziert sich mit der Zeit – aber auch nach langem Köcheln ist noch ein guter Teil des Alkohols enthalten.
- Auch in Fruchtsäften, Kefir, Brot und Sauerkraut kann durch den natürlichen Gärungsprozess Alkohol entstehen. Dieser natürliche Alkoholgehalt wird laut der Verbraucherzentrale als gesundheitlich unbedenklich eingestuft, da er selten 0,3 Volumenprozente übersteigt. Da sich dieser Alkohol „von Natur aus“ in Lebensmitteln befindet, muss er nicht extra in der Zutatenliste aufgeführt werden.
- Wird Alkohol als Konservierungsmittel oder Trägerstoff (damit sich Aromen besser dosieren und verteilen lassen) eingesetzt, muss er nicht im Zutatenverzeichnis stehen.
Wie erkenne ich Alkohol in Lebensmitteln?




Da Alkohol meistens nicht gut sichtbar deklariert wird, hilft nur eins: Das Kleingedruckte (nämlich die Zutatenliste) aufmerksam lesen und bei einer fehlenden Kennzeichnung im Restaurant oder beim Verkäufer nachfragen.
Auf der Zutatenliste kann sich Alkohol auch hinter folgenden Bezeichnungen verstecken:
- Ethanol / Äthanol
- Ethylalkohol / Äthylalkohol
- Trinkalkohol
- E 334 = Weinsäure
- E 1519 = Benzylalkohol oder Phenylmethanol
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fasst zusammen:
„Ist Alkohol – beispielsweise Weinbrand oder Sherry – Bestandteil der Rezeptur, also eine Zutat, dann muss er im Zutatenverzeichnis mit seiner Bezeichnung angegeben werden. Anders als bei Getränken muss der Alkoholgehalt bei festen Lebensmitteln, etwa Weinbrandbohnen, aber nicht zusätzlich auf dem Etikett stehen. Alkohol, der nur in geringen Mengen als Lösungsmittel für Aromen verwendet wird, taucht nicht im Zutatenverzeichnis auf.“
Wie gefährlich ist Alkohol in Lebensmitteln für Schwangere und ehemalige Alkoholiker?




Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es gibt keine definierte Grenze, bis zu welcher Menge Alkohol unschädlich ist, zum Beispiel für das ungeborene Kind. Aber sowohl Schwangeren als auch ehemaligen Alkoholikern wird zur Vorsicht angeraten:
„Zum Schutz des ungeborenen Kindes sollen Schwangere keinen Alkohol zu sich nehmen, auch nicht in kleinen Mengen. Aus wissenschaftlicher Sicht kann kein Grenzwert beschrieben werden, unterhalb des Alkoholkonsums unbedenklich wäre“, so Dr. Klaus Doubek, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). Um sicherzugehen, sollte man deshalb in der Schwangerschaft ganz auf Alkohol verzichten, das gilt auch bei der Zubereitung von Speisen bzw. beim Konsum von Nahrungsmitteln, die nach Alkohol riechen oder schmecken. Wurde eine Kleinstmenge an Alkohol in der Schwangerschaft konsumiert – etwa bei einer aufgekochten Soße, die mit einem Schuss Alkohol aromatisiert wurde –, „müssen werdende Mütter aber auch nicht davon ausgehen, ihrem Kind unmittelbar geschadet zu haben“, erklärt Doubek.
Für ehemalige Alkoholiker kann schon eine kleine Menge Alkohol quasi als „Trigger“ für das nicht kontrollierbare Verlangen nach mehr Alkohol wirken und einen Rückfall auslösen. Das gilt zum Beispiel für sogenanntes alkoholfreies Bier, Malzbier (beide sind häufig alkoholhaltig; weniger als 0,5 % Volumen), aber auch für alkoholfreie Biere mit einem Alkoholgehalt von 0,0 %. Auch das kann bei alkoholkranken Menschen durch den Geschmack das Suchtgedächtnis triggern, warnt das Blaue Kreuz.
Für Menschen, die alkoholkrank wurden und abstinent leben, ist Alkohol als Träger eines bestimmten Geschmackes das eigentliche Problem, fasst Evelyn Fast von Blaues Kreuz in Deutschland e. V. zusammen. Sie schmecken heraus, wenn Lebensmitteln Alkohol beigefügt wurde, „das wiederum kann das Suchtgedächtnis triggern und somit einen Rückfall in die Alkoholkrankheit provozieren“.
Alkohol in Medikamenten




Ethanol wird in Medikamenten als Lösungsmittel von Wirkstoffen oder zur Konservierung verwendet. Die Menge, die ein Patient aufnimmt, ist jedoch äußerst gering – und im Normalfall völlig unproblematisch. Schwangere, Stillende sowie trockene Alkoholiker sollten Medikamente mit Alkohol allerdings vermeiden. „Patienten mit einem Alkoholabusus und einem erfolgreichen Entzug in der Krankheitsgeschichte dürfen bei völliger Abstinenz keinerlei Alkohol mehr zu sich nehmen“, so die Pharmazeutische Zeitung (PZ).
Gut zu wissen:
- Bei Medikamenten müssen auch geringe Alkoholmengen angegeben werden.
- Medikamente, die für Kinder zugelassen sind, enthalten lediglich geringe Mengen Alkohol.
- Im Zweifel gilt immer: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach alkoholfreien Alternativen.
Alkohol in Lebensmitteln: Forderungen an die Industrie




Die unzureichende Kennzeichnung von Alkohol wird von vielen Seiten bemängelt. „Die meisten Produkte sind hinsichtlich ihres Alkoholgehalts nur unzureichend deklariert, darunter auch solche, die Kinder gerne essen“, bemängelt die Verbraucherzentrale und fordert Nachbesserungen bei der Kennzeichnungspflicht: „Verbraucherfreundlicher wäre eine Kennzeichnung auf der Schauseite des Produktes — zum Beispiel mit einem Piktogramm“.
Das Blaue Kreuz fordert unter anderem:
- Daß Lebensmittel, die sich an die Zielgruppe von Kindern richten, grundsätzlich keinen Alkohol enthalten sollten.
- Daß bei Getränken der Alkoholgehalt nicht erst ab 1,2 Prozent deklariert werden muss, sondern grundsätzlich.
- Daß die Beimengung von Alkohol in Lebensmitteln für Verbrauchende deutlich sichtbar gemacht wird. Das Aufzählen in der Zutatenliste genügt nicht. Verbrauchende müßen auf der sogenannten Schauseite sofort erkennen können: Hier ist Alkohol drin.
- Daß die Beimengung von Alkohol grundsätzlich auch bei unverpackten Produkten, z. B. alkoholhaltigen Torten und Pralinen, ausgewiesen werden muss. Beim Einkauf in einer Bäckerei sollte der Alkoholgehalt von Produkten beispielsweise ebenso klar erkenntlich im Sichtfeld von Verbrauchenden angezeigt werden.